AGB

AGB der JFM Josef F. Müller AG und JFM Josef F. Müller GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und JFM Josef F. Müller AG oder JFM Josef F. Müller GmbH – im Folgenden JFM genannt - beim Katalogversandhandel gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der Besonderen Geschäftsbedingungen von JFM für die verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen der Services befinden sich bei den jeweils angebotenen Services.

1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services;
2. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
3. Gesetzliche Regelung.

2. Teilnehmer

JFM schließt Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend "Kunden" genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von JFM  angenommen wurde, ist JFM binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

3. Vertragsgegenstand

JFM liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte JFM nachträglich erkennen, dass sich bei JFM ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird JFM den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist JFM zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Kommt es zum Rücktritt, so ist JFM verpflichtet, unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben, oder auf Wunsch per Scheck oder Überweisung zurückzuzahlen.

4. Vertragsabschluss/Widerrufsbelehrung

4.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch JFM zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von JFM durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung.

4.2 Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens JFM zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

JFM Josef F. Müller AG                        JFM Josef F. Müller GmbH
Ketziner Straße 32D                            Raiffeisenallee 6c
14476 Potsdam                                   82041 München-Oberhaching
Deutschland                                        Deutschland
Telefon: 0800 68 00 00 0                         Telefon: 0800 68 00 00 0
Fax: 0800 68 00 00 68                             Fax: 0800 68 00 00 68
E-Mail: info@jfm.de                          
    E-Mail: info@jfm.de
http://www.jfm.de                                         http://www.jfm.de

4.3 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.

5. Verfügbarkeitsvorbehalt

Sollte JFM nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei JFM verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann JFM entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird JFM umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch die JFM oder den Kunden erstatten.

6. Lieferung

Bestellt der Kunde eine Lieferung nach dem 24-Stunden-Service und trifft die Ware auch nicht innerhalb einer im Einzelfall möglichen vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an JFM zurückzusenden. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn JFM trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

7. Preis, Zahlungsbedingungen

7.1 Die Preisangaben im Katalog sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Bei der Preiserhöhung im Büchermarkt ist JFM aufgrund der Preisbindung zur Weitergabe von Preiserhöhungen berechtigt.

7.2 Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, 24-Stunden-Service, Versicherung, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer etc.

7.3 Für Privatkunden der JFM gelten nicht die Katalogpreise.

7.4 JFM behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.

7.5 JFM speichert zum Zweck der Kommunikation persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer. Diese Daten werden aber definitiv nicht an Dritte weitergegeben.

8. Eigentumsvorbehalt

JFM behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit JFM im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf JFM bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits JFM die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von JFM erhält.

9. Gewährleistung

9.1 JFM gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von JFM bzw. des Herstellers erwarten kann.

9.2 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

9.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

9.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. JFM kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

9.5 Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass JFM die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

9.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße
Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate
seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang
mangelhaft war. Anderenfalls steht es JFM frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

10. Haftung

10.1 JFM, deren Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet JFM im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von JFM begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Der Umfang einer Haftung von JFM nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.3 Die vorstehenden Regelungen (9 und 10) geben den vollständigen Haftungsumfang von JFM, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

11. Rechtswahl

11.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen JFM und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

11.2 Die Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

12. Verschiedenes

12.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn,  die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

12.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz der JFM. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei JFM oder der Versandort des ersten Versenders, der für JFM tätig wird.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.